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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 942301
25.11.2016|Projekt-ID 144863|Meldungsnummer 942301|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  25.11.2016
Publikationsdatum Simap: 25.11.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Hirzel
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Hirzel,  zu Hdn. von Beat Deubelbeiss, Bergstrasse 6,  8816  Hirzel,  Schweiz,  Telefon:  044 729 70 70,  Fax:  044 729 70 77,  E-Mail:  beat.deubelbeiss@hirzel.ch,  URL www.hirzel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kanalanschluss Hirzel - Horgen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45232411 - Bau von Schmutzwasserleitungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 113 - Baustelleneinrichtung,
112 - Prüfungen,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
152 - Rohrvortrieb,
161 - Wasserhaltung,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Hinweis: ARGE Vonplon - Chr. Müller+Co
Name: Vonplon Strassenbau AG, Zweigniederlassung Zürich, Wehntalerstrasse 144,  8057  Zürich,  Schweiz
Preis:  CHF 1'846'355.55 mit MWSt.8%
Bemerkung: Angebote von CHF 1'330'897.75 bis CHF 3'048'527.00.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.09.2016
Meldungsnummer 931297

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.11.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons
Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel
einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist
beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.