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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 943879
09.12.2016|Projekt-ID 148579|Meldungsnummer 943879|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  09.12.2016
Publikationsdatum Simap: 09.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadtspital Triemli
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadtspital Triemli,  zu Hdn. von Maurizio Fusco, Birmensdorferstrasse 497,  8063  Zürich,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Zwei Röntgenanlagen für die Notfall-Abteilung im Bettenhaus

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33111000 - Röntgengeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Philips Healthcare AG,  8027  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 546'000.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. g und f der Submissionsverordnung. Dieser Auftrag bezieht sich auf den Grundauftrag, des im 2012/2013 ausgeführtem offenen Verfahren nach GATT/WTO "Ersatz der konventionellen Radiologieanlagen". Weiter handelt es bei den Geräten um die Erweiterung eines bestehenden Anlageparks. Die Geräte müssen mit den bereits 6 vorhandenen Detektoren kompatibel sein.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.11.2016

4.4 Sonstige Angaben

Zuschlag gemäss Verfügung der Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich Nr. 2021 vom 15.11.2016.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons
Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.