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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 944375
09.12.2016|Projekt-ID 144678|Meldungsnummer 944375|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  09.12.2016
Publikationsdatum Simap: 09.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Transitgas AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Transitgas AG,  zu Hdn. von Frau Anuscha Ramezanian, Baumackerstrasse 46,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 318 75 85,  Fax:  + 41 44 318 75 86,  URL www.transitgas.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Reverse Flow Project

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44115100 - Rohrleitungen,
45231000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen,
76600000 - Überwachung von Rohrleitungen,
71520000 - Bauaufsicht

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: CONSUB Switzerland AG, Gubelstrasse 15,  6300  Zug,  Schweiz
Preis:  EUR 1'100.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis pro Arbeitstag

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.09.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich, www.simap.ch
Meldungsnummer 930583

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.12.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.