Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 09.12.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Gasverflüssigung, Betriebe D-PHYS,
zu Hdn. von
René Keller, Schafmattstrasse 23,
8093
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
rene.keller@phys.ethz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Abt. Finanzdienstleistungen,
zu Hdn. von
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@fc.ethz.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 06.01.2017
- Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.01.2017 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
1x elektronisch als PDF-Datei per E-Mail oder per Post auf CD oder USB-Stick
1.5 Datum der Offertöffnung:- 20.01.2017, Ort:
Zürich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Modernisierung / Erneuerung der Helium-Verflüssigungsanlagen
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45333000 - Installation von Gasanlagen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Beschaffung besteht aus zwei Teilprojekten:
1. Erneuerung / Ersatz einer kompletten Heliumverflüssigungsanlage ohne Prozessgas-Pufferbehälter. 2. Modernisierung, das heisst: Ersatz der kompletten Elektrik, Steuerung, Sensorik, Ventilantriebe und Gasdruckregelung an einer installierten Anlage. Aus Kompatibilitätsgründen der beiden Anlagen soll ein Anbieter beide Teilprojekte ausführen.
2.7 Ort der Lieferung- Gasverflüssigung, HEZ E16/17, Schafmattstrasse 23, 8093 Zürich
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 10 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- 10 Monate nach Vertragsunterzeichnung
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss AGB ETH-Bereich
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.
3.6 Subunternehmer- siehe 3.5
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.12.2016 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin (AGB ETH-Bereich vom 1. Januar 1998, Stand am 16. April 2013
4.3 Begehungen- bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7); - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).
2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.
Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|