Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.12.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Einkauf Infrastruktur Energie und Elektroanlagen,
zu Hdn. von
Bernhard Bütler, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wartungs- und Supportleistungen für die USV-Anlagen (NoBrake) für den Gotthard Basis Tunnel
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45259000 - Reparatur und Wartung von Anlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Avesco AG, Hasenmattstrasse 2,
4901
Langenthal,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'200'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die SBB übernimmt im Rahmen der Gotthardverträge per 01.06.2016 die Betriebsverantwortung von der Alp Transit Gotthard (ATG). Die Beschaffung der Wartung und Supportverträge für die Gotthard USV-Systeme (NoBrake) wird freihändig (gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB) an den Ersteller der Anlagen vergeben.
Ein Wechsel auf einen anderen Lieferanten wäre insbesondere aufgrund des ausschliesslich beim Ersteller bestehenden Know Hows keine angemessene Alternative und mit entsprechenden Risiken (Know How Verlust, unverhältnismässige Mehrkosten, Verzögerungen, Qualitätseinbussen) verbunden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.12.2016
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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