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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 945187
15.12.2016|Projekt-ID 145833|Meldungsnummer 945187|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  15.12.2016
Publikationsdatum Simap: 15.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLT Baselland Transport AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,  zu Hdn. von Simone Schupp, Grenzweg 1,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 406 12 55,  E-Mail:  Simone.Schupp@blt.ch,  URL http://www.blt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planerausschreibung Los VI (Haltestelle Niederdorf – Bahnhof Waldenburg (exkl.)), Phasen Vorprojekt bis Inbetriebnahme

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ingenieurbureau A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, Hochstrasse 48,  4053  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'230'981.84 mit MWSt.8%
Bemerkung: IG LAMPEN-STEIN

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.10.2016
im Publikationsorgan: www.simap.chAmtsblatt des Kantons Basel-Landschaft
Meldungsnummer 934407

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.12.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.