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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 945661
15.12.2016|Projekt-ID 145151|Meldungsnummer 945661|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  15.12.2016
Publikationsdatum Simap: 15.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrale Informatik ZI
Beschaffungsstelle/Organisator: Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Informatik ZI und Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 33b,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Cisco Unified Communication

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Wartung der bestehenden Cisco Unified Communication Systeme inkl. Endgeräte (CES) ab 01.01.2017 für vier Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption um 4 Jahre. Optional Beschaffung von Komponenten und Lizenzen für den Ausbau der bestehenden Infrastruktur, für die Beschaffung von „End of Support“-Systemen zwischen 01.01.2017 und 31.12.2020.
Optional Wartung der bestehenden Systeme Connexxon Emergency Gateway und AndTek Broadcast System

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45259000 - Reparatur und Wartung von Anlagen,
50330000 - Wartung von Fernmeldeeinrichtungen,
50331000 - Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen,
50332000 - Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur,
50334100 - Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten,
50334110 - Wartung von Telefonnetzen,
32400000 - Netzwerke,
32422000 - Netzkomponenten

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   22.09.2016
im Publikationsorgan :   Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 932105

3. Begründung

Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.