Abbruch- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
15.12.2016 Publikationsdatum Simap: 15.12.2016
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zentrale Informatik ZI
Beschaffungsstelle/Organisator: Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Informatik ZI und Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 33b,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Cisco Unified Communication
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Wartung der bestehenden Cisco Unified Communication Systeme inkl. Endgeräte (CES) ab 01.01.2017 für vier Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption um 4 Jahre. Optional Beschaffung von Komponenten und Lizenzen für den Ausbau der bestehenden Infrastruktur, für die Beschaffung von „End of Support“-Systemen zwischen 01.01.2017 und 31.12.2020.
Optional Wartung der bestehenden Systeme Connexxon Emergency Gateway und AndTek Broadcast System
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45259000 - Reparatur und Wartung von Anlagen, | | 50330000 - Wartung von Fernmeldeeinrichtungen, | | 50331000 - Reparatur und Wartung von Fernmeldeleitungen, | | 50332000 - Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur, | | 50334100 - Reparatur und Wartung von drahtgebundenen Fernsprechgeräten, | | 50334110 - Wartung von Telefonnetzen, | | 32400000 - Netzwerke, | | 32422000 - Netzkomponenten |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
22.09.2016
im Publikationsorgan
:
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
932105
3. Begründung- Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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