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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 945905
16.12.2016|Projekt-ID 146081|Meldungsnummer 945905|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  16.12.2016
Publikationsdatum Simap: 16.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren,  zu Hdn. von Sergio Montero, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  043 259 55 83,  E-Mail:  sergio.montero@bd.zh.ch,  URL www.tba.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Pfungen, Kreisel Weiacher- / Wanistrasse

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ingenieurbüro Gujer AG, Leberbäumlistrasse 8,  8153  Rümlang,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 251'031.10  bis  344'779.55 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.10.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich, elektronische Plattform www.simap.ch
Meldungsnummer 935325

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.12.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 11

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.