Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 946693
23.12.2016|Projekt-ID 149450|Meldungsnummer 946693|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  23.12.2016
Publikationsdatum Simap: 23.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: UniversitätsSpital Zürich Direktion Betrieb - Bereich Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: UniversitätsSpital Zürich
Direktion Betrieb
Bereich Einkauf,  zu Hdn. von Andreas Elmer, Spöndlistrasse 9,  8091  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  andreas.elmer@usz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Anpassung und Erweiterung der CIP auf neue Bedürnisse und gesetzeskonforme Bestimmungen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket,
48814000 - Medizinische Informationssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: emineo AG, Pfingstweidstrasse 106,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 680'000.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.12.2016

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.