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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 946905
04.01.2017|Projekt-ID 149504|Meldungsnummer 946905|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.01.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen - ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Ressort Warengruppe IT, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 03 23

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung der Fahrtenschreiberkarten zum digitalen Fahrtenschreiber (DFS) sowie Wartung, Betrieb und Support für Informatikkomponenten Fahrtenschreiberkartenregister (FKR)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  22450000 - Fälschungssichere Druckerzeugnisse

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gemalto AG, Hintere Bahnhofstrasse 12,  5001  Aarau,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'559'410.00 ohne MWSt.
Bemerkung: siehe Ziffer 4.4

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.12.2016

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2):
- Lieferung der Fahrtschreiberkarten zum digitalen Fahrtschreiber (DFS) im Wert von CHF 1'188'210.00 für die Zeitperiode 01.01.2017 - 31.12.2020
- Wartung, Betrieb, Support und Weiterentwicklung für Informatikkomponenten Fahrtschreiberkartenregister (FKR) im Wert von CHF 371'200.00 für die Zeitperiode 01.01.2017 - 31.12.2020
Alle Preisangaben exkl. MwSt

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.