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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 946991
22.12.2016|Projekt-ID 146528|Meldungsnummer 946991|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  22.12.2016
Publikationsdatum Simap: 22.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLT Baselland Transport AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,  zu Hdn. von Simone Schupp, Grenzweg 1,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 406 12 55,  E-Mail:  Simone.Schupp@blt.ch,  URL http://www.blt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung WB, Wasser- und Flussbau Gesamtstrecke, Phasen Vorprojekt bis Inbetriebnahme

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gruner Böhringer AG, Mühlegasse 10,  4104  Oberwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 202'797.00 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.10.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons BL
Meldungsnummer 936351

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.12.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und
Verwaltungsgericht, Poststrasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt
nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung
einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie
vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor
Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.