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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 947503
22.12.2016|Projekt-ID 134508|Meldungsnummer 947503|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.12.2016

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,  zu Hdn. von Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,  3900  Brig-Glis,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Elektrische Rangierfahrzeuge und Dieselfahrzeuge Infra
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: Dieselfahrzeuge Infra

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34611000 - Lokomotiven

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gesamte Wirtschaftlichkeit  Gewichtung 46 
Erfüllung technisches Anforderungspaket  Gewichtung 40 
Erfüllung kommerzielles Anforderungspaket  Gewichtung 12 
Leistungsangebot  Gewichtung 2 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Stadler Bussnang AG, Ernst-Stadler-Strasse 1,  9565  Bussnang,  Schweiz
Preis:  CHF 13'458'006.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.12.2015
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 896023

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.12.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.