Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.01.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte/N08, 080030, EP SA TUSI, Los 60 Kommunikation, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 080030 EP SA TUSI, Los 60 Kommunikation
Es umfasst die Funkanlage (POLYCOM, UKW, DAB+, Strahlungskabel, Schnittstellen) sowie Notruftelefonanlage (Anlagensteuerung, Telefonautomat, Freisprechplatten, Bearbeitung SOS-Alarmkästen, Notrufsäulen)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.2 Berücksichtigte Anbieter
Liste der Anbieter
- Name: NÄGELE-CAPAUL communications AG, Triesen (FL), Zweigniederlassung Flims, Promenada 3,
7018
Flims Waldhaus,
Schweiz
Preis:
CHF 1'840'249.85 ohne MWSt. Bemerkung: Preis exkl. MWST
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden die meisten Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.09.2016
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
Meldungsnummer
929245
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.01.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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