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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 948935
13.01.2017|Projekt-ID 150038|Meldungsnummer 948935|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  13.01.2017
Publikationsdatum Simap: 13.01.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Adliswil, Werkbetriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Adliswil, Werkbetriebe,  zu Hdn. von Projekt Nr. 080092, Verlegung Ableitung ÖRB Letten, Zürichstrasse 12,  8134  Adliswil,  Schweiz,  Telefon:  044 711 77 74,  Fax:  044 711 77 14,  E-Mail:  werkbetriebe@adliswil.ch,  URL www.adliswil.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Stadt Adliswil, Werkbetriebe,  zu Hdn. von Projekt Nr. 080092, Verlegung Ableitung ÖRB Letten - NICHT ÖFFNEN, OFFERTUNTERLAGEN, Zürichstrasse 12,  8134  Adliswil,  Schweiz,  Telefon:  044 711 77 74,  Fax:  044 711 77 14,  E-Mail:  werkbetriebe@adliswil.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.01.2017
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 24.01.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 20.01.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 10.02.2017 Uhrzeit: 15:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
Das Angebot muss bis zum bezeichneten Abgabetermin bei der Eingabeadresse vorliegen. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung bei der Abteilung Werkbetriebe, Zürichstrasse 12, 8134 Adliswil zu erfolgen.
Öffnungszeiten: www.adliswil.ch

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

13.02.2017, Ort:  Adliswil, Werkbetriebe

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Projekt Nr. 080092, Verlegung Ableitung ÖRB Letten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

080092

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die bestehende Nationalstrassenwasserableitung des Ölrückhaltebeckens (ÖRB) Letten liegt im Entwicklungsgebiet „Dietlimoos-Moos“ der Stadt Adliswil und muss künftigen Überbauungen weichen. Voraussichtlich ab 2017 werden im Bereich der bestehenden Ableitung neue Überbauungen erstellt.
An der Zuleitung zum ÖRB Letten und am ÖRB selbst wird nichts verändert. Die neue Ableitung beginnt beim Auslauf aus dem ÖRB und wird neben der bestehenden Leitung im Grünstreifen zwischen der N03 und der Moostrasse bis vor den Hochspannungsmast der Elektrizitätswerke Zürich (EWZ) geführt. Anschliessend quert die Ableitung die Moosstrasse in einem grabenlosen Bauverfahren, da die Moosstrasse für den MIV nicht gesperrt werden kann.
Die Fortsetzung der Leitung folgt nördlich des Fussweges zwischen den Baufeldern A1 / A2 und A3 / A4 des Entwicklungsgebietes „Dietlimoos-Moos“ bis zur Zürichstrasse.
Die Zürichstrasse „Nord“ wird mit einem offenen Graben unterquert (ohne Beeinträchtigung des MIV) und der neue Kanal des ASTRA wird mit einem neuen Ortsbetonschacht an die bestehende Eindolung des „Grütbachs“ angeschlossen.
Die beabsichtige Leitungsverlegung hat eine Länge von rund 290m.

2.7 Ort der Ausführung

Schweiz, Kanton Zürich, Stadt Adliswil

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

365 Tage nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: PREIS: Bereinigte Angebotssumme  Gewichtung 60% 
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear. 
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. 
ZK2: BAUPROGRAMM (Länge der Bauzeit bis Abnahme des geprüften Werkes und Freigabe der Bauflächen an die Folgeunternehmer / den Verkehr), INKL. QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT  Gewichtung 20% 
ZK3: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN  Gewichtung 20% 
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 
4 = Gute Erfüllung; qualitativ gut 
5 = Sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung 
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. 
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Technische Varianten sind unter Einhaltung der Bedingungen gemäss Dokument „Bestimmungen zum Vergabeverfahren“ (Kapitel 2.2.2) erlaubt.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Beginn ca. Mitte April 2017 und Ende ca. Anfang August 2017

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang bei der Stadt Adliswil

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Technische Leistungsfähigkeit

E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit

E3: Zertifizierung nach ISO 9001

E4: Erfahrung Schlüsselperson

E5: Verfügbarkeit für Baustellenchef und Chefpolier

E6: Leistungsanteil Subunternehmer (Maximal 50%).

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen vollständig, unverändert und ohne Einschränkungen und Vorbehalte zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu E1: Zwei Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu E2.1: Jahresumsatz des Anbieters > doppeltes Volumen des Auftrages
Zu E3: Zertifizierung nach ISO 9001. Muss mindestens für das federführende Unternehmen vorliegen.
Zu E4: Über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für folgende Schlüsselperson: Baustellenchef.
Zu E5: Nachweis, dass die erforderliche Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals zu jederzeit gewährleistet ist.
Zu E6: Maximal 50% der Leistungen darf über Subunternehmer erbracht werden. Die Subunternehmerleistungen sind explizit auszuweisen (Umfang, Anteil in %).

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.01.2017  bis  10.02.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Bauherrschaft kann von den Anbietenden schriftliche oder mündliche Erläuterungen bezüglich ihrer Eignung und ihres Angebotes verlangen. Mündliche Erläuterungen werden von der Bauherrschaft oder Bauleitung schriftlich festgehalten.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
4. Gestützt auf §10 Lit. g SVO behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.