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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 948947
13.01.2017|Projekt-ID 150015|Meldungsnummer 948947|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  13.01.2017
Publikationsdatum Simap: 13.01.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband Schwimmbad Rafz-Wil, Dorfstrasse 7,  8197  Rafz,  Schweiz,  E-Mail:  marc.bernasconi@rafz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Generalplanerleistung Teilsanierung Schwimmbad Rafz-Wil

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Beck Schwimmbadbau AG, Bürglistrasse 29,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 361'800.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vergabe gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c der Submissionsverordnung des Kantons Zürich. Die beauftragte Unternehmung hat bereits das Vorprojekt ausgearbeitet. Das Schwimmbad ist als technische Gesamtanlage konzipiert. Die Sanierung ist stark vernetzt mit den technischen Anlagen. Die angedachten Ersatz- und Unterhaltsarbeiten werden nach einem Standard und den zugehörigen Konzepten umgesetzt. Ein Planerwechsel stellt diese Einheitlichkeit in Frage.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.01.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.