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19.01.2017|Projekt-ID 150320|Meldungsnummer 949977|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.01.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Energie BFE, Mühlestrasse 4,  3063  Ittigen,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von Projekt (17048) 805 Medienagentur für die Kampagnen von EnergieSchweiz, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 463 26 98,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

30.01.2017
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 28.02.2017 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

06.03.2017, Bemerkungen:  Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

(17048) 805 Medienagentur für die Kampagnen von EnergieSchweiz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(17048) 805

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79340000 - Werbe- und Marketingdienstleistungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird eine Medienagentur gesucht, welche die Mediaplanung und die Buchung von Schaltungen in verschiedenen Medien (Print, TV, Radio, Aussenwerbung und Online-Medien) für die Kampagnen von EnergieSchweiz in den Jahren 2017 bis 2019 vornimmt. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung des BFE in der strategischen Mediaplanung für die Kampagnen von EnergieSchweiz
- Erarbeitung von Mediaplänen für die EnergieSchweiz-Kampagnen in den Jahren 2017-2019 mit Angabe von: Auswahl der Medien, Anzahl Ausstrahlungen/Platzierungen pro Medium, zeitliche Abfolge der Ausstrahlungen/Platzierungen und Kosten der einzelnen Buchungen (Brutto- und Nettopreise, Honorare)
- Buchen der Medien gemäss den Mediaplänen (Budgetrahmen 2017-2019 ca. CHF 3 Mio. pro Jahr)
- Ausweis der Leistungswerte pro Medium und Welle sowie der Mehrwerte, die aufgrund spezieller Konditionen der Medienagentur erreicht werden konnten.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Gesamte Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.05.2017, Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag und Option. Grundauftrag: Beginn 01. Mai 2017; Ende: 31. Dezember 2019. Optionen: 2 Optionen für eine Verlängerung bis Ende 2020 und Ende 2021.

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die Anbieter haben zwingend die Vorteile und Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich Zielerreichung schriftlich zu begründen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Beginn: 01. Mai 2017; Ende: 31. Dezember 2019, mit 2 Optionen für eine Verlängerung bis Ende 2020 und Ende 2021

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Dafür reicht er einen Handelsregister- und einen Betreibungsregisterauszug ein, die beide nicht älter als 3 Monate sind (Original oder Kopie). Anbieter aus dem Ausland reichen vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunden ein (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK2: Der Anbieter bestätigt mit einer rechtsgültigen Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK3: Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016 und bestätigt dies schriftlich: www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html

EK4: Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact), der für die Problembehandlung im Zusammenhang mit dem Auftrag zuständig ist und bemächtigt ist, einen Entscheid herbeizuführen. Er bestätigt dies mit der Angabe der Namen, Vornamen, persönlichen Koordinaten und Funktionen des Ansprechpartners und seines Stellvertreters.

EK5: Der Anbieter akzeptiert, dass er für eine Präsentation seines Angebotes am Dienstag, 21. März 2017 unentgeltlich nach Ittigen reist. Die Anforderungen an Inhalt und Form der Präsentation werden dem Anbieter mit der Einladung mitgeteilt.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.01.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.