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30.06.2017|Projekt-ID 150637|Meldungsnummer 951229|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 30.06.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Zollverwalung, Oberzolldirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion, Hauptabeilung Ressourcen, CC Beschaffungs- und Vertragswesen,  zu Hdn. von Gepäckröntgenanlagen, Monbijoustrasse 40,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ozdccbeschaffung@ezv.admin.ch,  URL www.ezv.admin.ch

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion, Hauptabeilung Ressourcen, CC Beschaffungs- und Vertragswesen,  zu Hdn. von Gepäckröntgenanlagen, Monbijoustrasse 40,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  ozdccbeschaffung@ezv.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

28.07.2017
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben.

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 04.08.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum
Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Gepäckröntgenanlagen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Gepäckröntgenanlagen

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33111000 - Röntgengeräte

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das CC Beschaffungswesen der Oberzolldirektion hat den Auftrag erhalten, die Gepäckröntgenanlagen neu auszuschreiben. Die Gepäckröntgenanlagen der EZV sind end of life und müssen gestaffelt ersetzt werden. Die Ersatzbeschaffung mittels WTO-Verfahren soll den Kauf und den Ersatz von den ältesten Maschinen innerhalb der nächsten 5 Jahre ermöglichen und stellt gleichzeitig sicher, dass bei der EZV für die nächsten Jahre derselbe Gerätetyp im Einsatz ist.

2.7 Ort der Lieferung

Ganze Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2018, Ende: 31.12.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Grundauftrag
2018
1 Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 610 - 410mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)
1 Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 750 - 560mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)

2019
2 Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 610 - 410mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)
4 Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 750 - 560mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)
Jährliche Wartung und Ersatzteile für Geräte Lieferung 2018

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: 2018
1Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 610 - 410mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)
3 Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 750 - 560mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)

2019
1 Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 610 - 410mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)
Jährliche Wartung und Ersatzteile für Geräte Lieferung 2018

2020
1 Palettröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 1000 - 1000mm
Jährliche Wartung und Ersatzteile für Geräte Lieferung 2018 – 2019

2021
1 Gepäckröntgenanlage mit einer Tunnelgrösse von zirka 750 - 560mm und ausgestattet mit einem Einrollenband und Ausrollenband (zirka 1.5m pro Band)
Jährliche Wartung und Ersatzteile für Geräte Lieferung 2018 - 2020

2022 – 2026
Jährliche Wartung und Ersatzteile für Geräte Lieferung 2018 – 2021

2.10 Zuschlagskriterien

Analyse Erkennung Material  Gewichtung 12.5 % 
Bedienerfreundlichkeit  Gewichtung 10 % 
Durchstrahlung / Durchdringung  Gewichtung 5 % 
Bildschirmauflösung  Gewichtung 5 % 
Anwendung Software  Gewichtung 2.5 % 
3D-Ansicht  Gewichtung 2.5 % 
Anlaufzeit nach Start  Gewichtung 2.5 % 
Lärmschutz Dezibel  Gewichtung 2.5 % 
Stromverbrauch Betrieb  Gewichtung 2.5 % 
Stromverbrauch Stand by  Gewichtung 2.5 % 
Trainingssoftware vorhanden  Gewichtung 2.5 % 
Preis  Gewichtung 50 % 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Beginn 01.01.2018 und Ende 31.12.2019
Bemerkungen: optionale Verlängerung bis 31.12.2026

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage netto in CHF

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Im nachfolgenden Anforderungskatalog sind die Beurteilungskriterien wie folgt erstellt:

E1 – E11 sind Musskriterien (M), sie müssen vom Anbieter erfüllt werden. Die Art und Weise der Erfüllung ist kurz beschrieben und nachzuweisen. Wird ein Musskriterium nicht erfüllt, ist eine weitere Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.

E12 – E20 sind bewertbare Kriterien. Es werden nur die ersten drei Anbieter berücksichtigt. Dabei wird auf die Rangfolge der An-bieter aufgrund der bewertbaren Eignungskriterien abgestellt. Alle Anbieter mit gleich vielen Punkten wie der Drittplatzierte werden ebenfalls berücksichtigt.

E1: Handelsregister, Betreibungsregister
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2: Firmenportrait
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für die Unterlieferanten erstellt werden. Allfällige Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E3: Gesamtverantwortung
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
E4: SPOC administrative Geschäftsprozesse
Der Anbieter bestätigt, dass er im Zuschlagsfall für alle administrativen Angelegenheiten eine einzige Kontaktstelle, den sogenannten „Single point of contact (SPOC)“, bekannt gibt. Dieser SPOC ist Ansprechpartner z.B. für Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen, Eskalation von Problemen usw. Notwendige Angaben sind Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer und Entsprechendes für den/die Stellvertreter/in.
E5: Reparaturen (Hotline)
Bestätigung des Anbieters, einen technischen Support in deutscher oder französischer Sprache zu unterhalten. Dieser muss an Werktagen von 08:00 bis 17:00 Uhr (Bürozeiten des Auftraggebers) besetzt sowie in der Lage sein, eine qualifizierte Auskunft abzugeben oder zu vermitteln. Verrechnung zum üblichen Ortstarif (keine 0900-er Nummer).
E6: Schulung
Der Anbieter muss die Fähigkeit haben, bei Ablieferung der Geräte für die Anwender eine Schulung in der Schweiz vor Ort auf Deutsch und Französisch (je nach Sprachregion) anzubieten (Minimum ein halber Tag).
E7: Geschäftssprache
Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache zu führen. Das schliesst auch Kontakte und Austausch während der Installationsarbeiten ein.
E8: Servicenetz
Der Anbieter besitzt mindestens eine Niederlassung in Europa mit mindestens 5 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Mitarbeitern sowie einem Servicenetz inkl. Ersatzteilversorgung.
E9: Vorführung Geräte
Der Anbieter bestätigt, in der zweiten Stufe des Verfahrens (Einladung zur Angebotsabgabe) dem Auftraggeber ein Gerät vorzuführen, welches montiert und in Betrieb ist (Vorführung gemäss Kapitel 4.4 im Pflichtenheft 1).
E10: Vertragsentwurf
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs.
E11: AGB für Kauf und Wartung von Hardware
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes für Kauf und Wartung von Hardware. (Ausgabe 20.10.2010)

Eignungskriterien mit Bewertung
Für die bewertbaren Eignungskriterien muss der Anbieter eine separate Dokumentation mit den entsrpechenden Nachweisen zusammenstellen.

E12: Ausgewiesene Erfahrung
Der Anbieter verfügt über ausgewiesenes Fachwissen, um die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich erfüllen zu können.
E13: Reaktionszeit
Der Anbieter garantiert eine maximale Reaktionszeit von X Stunden für Service- und Reparaturleistungen mit Monteur vor Ort. Als Nachweis sind Referenzlisten der letzten 12 Monate von Serviceleistungen von mindestens 3 Kunden beizulegen.
E14: Qualitätsmanagement
Der Anbieter arbeitet nach einem Qualitätsmanagementsystem.
Als Nachweis erwarten wir eine Kopie vom Zertifikat oder QM-Handbücher worin mindestens die Prozesslandkarte und die Ablauforganisation beschrieben werden.
E15: Ersatzteilversorgung
Der Anbieter garantiert eine Ersatzteilversorgung während X Jahren nach Auslieferung der Röntgengeräte. Die Angaben des Anbieters sind Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.
E16: Garantie
Der Anbieter bestätigt, eine Garantie von X Monaten ohne Kostenfolge auf die Röntgenanlagen zu gewährleisten. Die Angaben des Anbieters sind Vertragsbestandteil und müssen bei Zuschlag erfüllt werden.
E17: Lieferfrist Röntgengeräte (kleine Grösse)
Eine möglichst zeitnahe Auslieferung ist für eine rasche Projektumsetzung von Vorteil.
Der Anbieter gibt seine Lieferfrist ab Bestelleingang an.
E18: Lieferfrist Röntgengeräte (mittlere Grösse)
Eine möglichst zeitnahe Auslieferung ist für eine rasche Projektumsetzung von Vorteil.
Der Anbieter gibt seine Lieferfrist ab Bestelleingang an.
E19: Garantie des Anbieters für Reparatur und Unterhaltsarbeiten
Der Anbieter garantiert der EZV während X Jahren, Reparatur und Unterhaltsarbeiten für die offerierten Röntgenanlagen mit dem entsprechenden Know how durchführen zu können. Die angegebenen Werte sind schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift zu bestätigen und müssen bei Zuschlag als Vertragsbestandteil erfüllt werden.
E20: Lieferumfang
Der Anbieter bestätigt, X Geräte, welche in Technik, Umfang und Menge vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren ausgeliefert zu haben. Diese sind montiert und in Betrieb.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Kosten: Keine

3.13 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Französisch

3.14 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen down-loaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.