Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
03.02.2017 Publikationsdatum Simap: 03.02.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schulgemeinde Küsnacht ZH
Beschaffungsstelle/Organisator: Schulgemeinde Küsnacht ZH, Schulverwaltung, zu Hdn. von Martin Enzler, Heinrich-Wettstein-Strasse 18, 8700 Küsnacht, Schweiz, Heinrich-Wettstein-Strasse 18,
8700
Küsnacht ZH,
Schweiz,
E-Mail:
martin.enzler@schule-kuesnacht.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schulgemeinde Küsnacht ZH, Schulverwaltung, zu Hdn. von Martin Enzler, Heinrich-Wettstein-Strasse 18, 8700 Küsnacht, Schweiz, Heinrich-Wettstein-Strasse 18,
8700
Küsnacht ZH,
Schweiz,
E-Mail:
martin.enzler@schule-kuesnacht.ch
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.03.2017 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.03.2017
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Schülertransport Küsnacht ZH
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60130000 - Personensonderbeförderung (Straße) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Schule Küsnacht ist verpflichtet zwecks Sicherstellung des Anspruchs auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht gemäss Bundesverfassung (BV) Art. 19 bzw. Art. 62 Abs. 2 sowie eines adäquaten Schulwegs gemäss § 8 Abs. 3 VSV für die in den Küsnachter Ortsteilen „Limberg“ und „Forch“ wohnhaften Schülerinnen und Schüler der Kindergarten- und Sekundarstufe einen Schulbusbetrieb (während 39 Wochen im Jahr) in die Kindergärten Heslibach sowie die Sekundarschulanlage Zentrum. Zurzeit handelt es sich um rund 40 Schüler/innen.
Zusätzlich werden ab Schuljahr 2017/18 rund 10 Schülerinnen und Schüler aufgrund von Umteilungen regelmässig vom Einzugsgebiet "Schübel" in den Kindergarten Goldbach gefahren werden (ca. 15 Fahrten pro Woche). Daneben werden die 1. bis 4. Primarklassen der Schulen Goldbach und Itschnach/Limberg (wöchentlich) sowie die 2. Kindergartenklassen der selben Schulen (Schuljahr 2016/17: 18 Fahrten) für den Schwimmunterricht ab Schulhausstandort ins Hallenbad der HesliHalle Küsnacht und zurück gefahren.
Als Übergangslösung wird der Schulbusbetrieb im Schuljahr 2016/17 durch einen externen Dienstleister, Firma Weder Transporte, Schaffhausen, durchgeführt. Diese ist für das aktuelle Submissionsverfahren (ab SJ 2017/18) ebenfalls zugelassen.
Die Schule beabsichtigt, diesen Gesamtauftrag (Planung und Ausführung), für fünf Schuljahre (Beginn: 21. August 2017, Ende: 22. Juli 2022) an einen privaten Anbieter zu vergeben. Details sind in einem separaten Leistungsbeschrieb festgehalten.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Küsnacht ZH
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 21.08.2017, Ende: 22.07.2022
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 21.08.2017 und Ende 22.07.2022
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Submission wird gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. a der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) offen ausgeschrieben.
Für diese Ausschreibung sind folgende Bedingungen und Voraussetzungen verbindlich und von der Anbieterin / vom Anbieter ausdrücklich anerkannt: - Leistungsbeschrieb - Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) und Merkblatt Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) vom Juni 2015
Die vollständigen Submissionsunterlagen inkl. allen Beilagen können ab dem 3. Februar 2017 unter www.schule-kuesnacht.ch (Startseite) heruntergeladen werden. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form ist nicht zulässig.
Die Schulpflege behält sich vor, das Vergabeverfahren ohne jegliche finanziellen oder rechtlichen Konsequenzen abbrechen zu können. Die Teilnahme an der Submission wird nicht entschädigt.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 30.06.2017
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.02.2017 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Teilnahmeunterlagen können auch unter www.schule-kuesnacht.ch bezogen werden.
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur - Service demandeur/Entité adjudicatrice: Schulgemeinde Küsnacht ZH
Service organisateur/Entité organisatrice: Schulgemeinde Küsnacht ZH, Schulverwaltung, zu Hdn. von Martin Enzler, Heinrich-Wettstein-Strasse 18, 8700 Küsnacht, Schweiz,
Heinrich-Wettstein-Strasse 18,
8700
Küsnacht ZH,
Suisse,
E-mail:
martin.enzler@schule-kuesnacht.ch
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres-
sous
www.simap.ch
2. Objet du marché2.1 Titre du projet du marché- Schülertransport Küsnacht ZH
2.2 Description détaillée des tâches- Die Schule Küsnacht ist verpflichtet zwecks Sicherstellung des Anspruchs auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht gemäss Bundesverfassung (BV) Art. 19 bzw. Art. 62 Abs. 2 sowie eines adäquaten Schulwegs gemäss § 8 Abs. 3 VSV für die in den Küsnachter Ortsteilen „Limberg“ und „Forch“ wohnhaften Schülerinnen und Schüler der Kindergarten- und Sekundarstufe einen Schulbusbetrieb (während 39 Wochen im Jahr) in die Kindergärten Heslibach sowie die Sekundarschulanlage Zentrum. Zurzeit handelt es sich um rund 40 Schüler/innen.
Zusätzlich werden ab Schuljahr 2017/18 rund 10 Schülerinnen und Schüler aufgrund von Umteilungen regelmässig vom Einzugsgebiet "Schübel" in den Kindergarten Goldbach gefahren werden (ca. 15 Fahrten pro Woche). Daneben werden die 1. bis 4. Primarklassen der Schulen Goldbach und Itschnach/Limberg (wöchentlich) sowie die 2. Kindergartenklassen der selben Schulen (Schuljahr 2016/17: 18 Fahrten) für den Schwimmunterricht ab Schulhausstandort ins Hallenbad der HesliHalle Küsnacht und zurück gefahren.
Als Übergangslösung wird der Schulbusbetrieb im Schuljahr 2016/17 durch einen externen Dienstleister, Firma Weder Transporte, Schaffhausen, durchgeführt. Diese ist für das aktuelle Submissionsverfahren (ab SJ 2017/18) ebenfalls zugelassen.
Die Schule beabsichtigt, diesen Gesamtauftrag (Planung und Ausführung), für fünf Schuljahre (Beginn: 21. August 2017, Ende: 22. Juli 2022) an einen privaten Anbieter zu vergeben. Details sind in einem separaten Leistungsbeschrieb festgehalten.
2.3 Vocabulaire commun des marchés publicsCPV: | 60130000 - Services spécialisés de transport routier de passagers |
2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres- Date: 15.03.2017 Heure: 12:00
Remarques: Il peut être recouru par écrit contre la présente publication, auprès du Tribunal administratif du canton de Zurich, dans un délai de 10 jours comptés de la parution de la publication. Adresse pour le dépôt du recours: Tribunal administratif du canton de Zurich, Militärstrasse 36, case postale, 8090 Zurich. Le mémoire de recours doit être remis en double exemplaire; il doit comporter une requête dûment motivée. La décision contestée doit être jointe à l'envoi. Les moyens de preuve seront indiqués avec précision et, si possible, également joints à l'envoi.
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