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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 951461
01.02.2017|Projekt-ID 149405|Meldungsnummer 951461|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  01.02.2017
Publikationsdatum Simap: 01.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kehrichtfahrzeug zur UFC Entleerung (Rahmenvertrag)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung von maximal 6 Kehrichtfahrzeugen. (Rahmenvertrag)
Die Fahrzeuge sind mit einer Heckschüttung und Dachkran ausgerüstet und werden zur Sammlung von Hauskehricht in Säcken und Container (mittels Arm oder Kammschüttung) sowie von Sperrgut, Papier und Karton, Grün und Bioabfällen eingesetzt.
Es findet mindestens eine Rohbauabnahme statt.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144511 - Müllfahrzeuge

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   21.12.2016
im Publikationsorgan :   simap
Meldungsnummer 946605

3. Begründung

Wesentliche Änderungen des Projekts, Aufgrund der Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich technischer Kriterien, wurde entschieden, die Ausschreibung abzubrechen und neu auf eine verkürzte Laufzeit auszuschreiben. Das neue Verfahren wird demnächst auf simap publiziert.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.