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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 951487
02.02.2017|Projekt-ID 143493|Meldungsnummer 951487|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: PostAuto Schweiz AG (PA)
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG /
F7 / Corporate Procurement,  zu Hdn. von CC-WTO - Projekt «Einbau ISA Bordausrüstung», Wankdorfallee 4,  3030  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto-einbau@post.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

PA Einbau ISA Bordausrüstung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  50117100 - Umbau von Kraftfahrzeugen,
50117000 - Umbau und Instandsetzung von Fahrzeugen

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Evobus (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 19,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis:  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

Name: Carrosserie Hess AG, Bielstrasse 7,  4512  Bellach,  Schweiz
Preis:  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.08.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 926075

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.01.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.