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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 951869
03.02.2017|Projekt-ID 150880|Meldungsnummer 951869|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  03.02.2017
Publikationsdatum Simap: 03.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Kloten, Liegenschaften, Kirchgasse 7, 8302 Kloten
Beschaffungsstelle/Organisator: Dürsteler Bauplaner GmbH
Rudolf Diesel Strasse 3
8404 Winterthur,  zu Hdn. von Herrn Oliver Schnyder, Rudolf Diesel Strasse 3,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 244 06 85,  E-Mail:  oli.schnyder@duersteler.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung & Erweiterung Schulhaus Feld-Kloten, BKP 421 Umgebung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45112720 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen,
45112712 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen,
45112723 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze,
45112710 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 421 - Gärtnerarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Terra Gartenbau AG, Pfäffikonerstrasse 52,  8307  Effretikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'055'305.65 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.10.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.01.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.