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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 951969
03.02.2017|Projekt-ID 147057|Meldungsnummer 951969|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  03.02.2017
Publikationsdatum Simap: 03.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Dietikon Hochbauabteilung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Dietikon
Hochbauabteilung, Bremgartnerstrasse 22,  8953  Dietikon,  Schweiz,  Telefon:  044 744 36 10,  Fax:  044 744 35 53,  E-Mail:  hochbauabteilung@dietikon.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Schulpavillon Steinmürli Dietikon Werkgruppe Holzbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude
Baukostenplannummer (BKP): 214 - Montagebau in Holz,
221 - Fenster, Aussentüren, Tore,
222 - Spenglerarbeiten,
224 - Bedachungsarbeiten,
225 - Spezielle Dichtungen und Dämmungen,
227 - Aeussere Oberflächenbehandlungen,
228 - Äussere Abschlüsse, Sonnenschutzanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Implenia Schweiz AG, Wibachstrasse 12,  8153  Rümlang,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'001'960.95 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.11.2016
im Publikationsorgan: Limmattaler Zeitung; www.simap.ch; Kantonales Amtsblatt
Meldungsnummer 938359

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.01.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 12

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen