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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 952221
03.02.2017|Projekt-ID 146838|Meldungsnummer 952221|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  03.02.2017
Publikationsdatum Simap: 03.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Marcel Oberer, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 72 96,  Fax:  043 816 44 44,  E-Mail:  marcel.oberer@zurich-airport.com,  URL www.flughafen-zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

P16PA005 Sanierung Parkhaus P1, Geschosse 01 - 10, BKP 261 Aufzüge

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 261 - Aufzüge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: EMCH Aufzüge AG, Fellerstrasse 23,  3027  Bern,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'570'708.60  bis  1'707'000.75 
Bemerkung: Los 1

Name: Lift AG, Querstrasse 37,  8105  Regensdorf,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 141'328.11  bis  213'329.54 
Bemerkung: Los 2

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.10.2016
Meldungsnummer 937513

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.01.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.