Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
10.02.2017 Publikationsdatum Simap: 10.02.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ausschreibungen & Vertragswesen,
zu Hdn. von
George Wewerka, Hardstrasse 73,
5430
Wettingen,
Schweiz,
E-Mail:
george.wewerka@nagra.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Experimentelle Untersuchung und Modellierung des Radionuklidtransportes aus einem geologischen Tiefenlager
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[8] Forschung und Entwicklung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Paul Scherrer Institut PSI,
5232
Villigen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'620'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die freihändige Vergabe erfolgt gemäss § 8 Abs. 3j Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 26. November 1996.
Die Vergabestelle beschafft Erstanfertigungen von Gütern (Prototypen) oder neuartige Dienstleistungen, die auf ihr Ersuchen im Rahmen eines Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.01.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Schweiz, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Eine Kopie des angefochtenen Zuschlags ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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