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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 952709
10.02.2017|Projekt-ID 151099|Meldungsnummer 952709|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  10.02.2017
Publikationsdatum Simap: 10.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ausschreibungen & Vertragswesen,  zu Hdn. von George Wewerka, Hardstrasse 73,  5430  Wettingen,  Schweiz,  E-Mail:  george.wewerka@nagra.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Experimentelle Untersuchung und Modellierung des Radionuklidtransportes aus einem geologischen Tiefenlager

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [8] Forschung und Entwicklung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Paul Scherrer Institut PSI,  5232  Villigen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'620'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die freihändige Vergabe erfolgt gemäss § 8 Abs. 3j Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 26. November 1996.
Die Vergabestelle beschafft Erstanfertigungen von Gütern (Prototypen) oder neuartige Dienstleistungen, die auf ihr Ersuchen im Rahmen eines Forschungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuentwicklungsauftrags hergestellt oder entwickelt werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.01.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Schweiz, Beschwerde geführt werden.
2.Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Eine Kopie des angefochtenen Zuschlags ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.