Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
VS
14.04.2017 Publikationsdatum Simap: 14.04.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kraftwerke Färdabach AG
c/o Einwohnergemeinde Kippel
Beschaffungsstelle/Organisator: Kraftwerke Färdabach AG c/o BKW Energie AG,
zu Hdn. von
Hans Bodenmann, Viktoriaplatz 2,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 477 52 50,
E-Mail:
hans.bodenmann@bkw.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- BKW Energie AG
Hydraulische Kraftwerke,
zu Hdn. von
Hans Bodenmann, Viktoriaplatz 2,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 477 52 50,
Fax:
058 477 58 58,
E-Mail:
hans.bodenmann@bkw.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 26.04.2017
- Bemerkungen: Die Fragen sind per Email an folgende Adresse senden: hans.bodenmann@bkw.ch
Die Fragen werden allen Teilnehmern per Email anonymisiert beantwortet
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 12.05.2017 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot mit allen Beilagen ist 1x in Papierform und 1x auf CD mit dem Vermerk:
"Kraftwerke Färdabach NICHT ÖFFNEN" einzureichen. Das Angebot muss spätestens um 17:00 Uhr bei der Beschaffungsstelle eintreffen
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.05.2017, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- WKW Färdabach: Gesamtplanung eines Klein-Wasserkraftwerkes ab SIA Phase 32 bis und mit 53
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- WKW Färdabach
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gemäss Submissionsunterlagen
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Gemeinden Ferden und Kippel
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 15.06.2017
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 15.06.2017
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen, die Federführung ist anzugeben
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmer müssen bei der Angebotsabgabe erwähnt werden
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Vergütung wenn Unterlagen heruntergeladen werden
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.10.2017
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.04.2017 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden ausgeschieden. Es sind Nettoofferten einzureichen, allfällige Rabatte, Skonti und Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt.
4.3 Begehungen- Die Angebote werden, sofern erforderlich, technisch und kommerziell bereinigt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Bauherr vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten
4.6 Sonstige Angaben- Der Bauherr behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag ab Bauprojektphase SIA 32 (Leistungs-Paket 2) nur bei positivem Konzessionsentscheid zu vergeben.
Der Bauherr kann das Ausschreibungsverfahren bei Verweigerung behördlicher Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Projekt, bei fehlender oder ungenügender Finanzierung oder aus anderen Gründen, welche die Durchführung des Projekts verunmöglichen oder übermässig erschweren, abbrechen und auf die Vergabe verzichten bzw. den Vergabeentscheid widerrufen. Bei Abbruch des Verfahrens sind den Anbietern keine Entschädigungen geschuldet. Wird jedoch der Vergabeentscheid widerrufen oder wird das Projekt nach Beginn der Planungsarbeiten abgebrochen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der ausgeführten Arbeiten nach Vertrag. Andere Vergütungen oder Entschädigungen sind ausgeschlossen.
Der Anbieter hat zu prüfen, ob alle Positionen und Erschwernisse ausgeschrieben sind, welche für die Ausführung der Leistungen notwendig sind.
Das Angebot soll mindestens folgende Angaben beinhalten: -Siehe Anhänge, insbesondere die in Teil C aufgeführten Dokumente.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kanton Wallis
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im SIMAP beim Verwaltungs-gericht des Kantons Wallis schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. Der Bauherr hat alles unternommen, damit im Sub-missionsverfahren alle gleich und unter Befolgung des öffentlichen Beschaffungsrechts behandelt werden.
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