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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 953123
10.02.2017|Projekt-ID 148903|Meldungsnummer 953123|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  10.02.2017
Publikationsdatum Simap: 10.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gebäudeversicherung Kanton Zürich Feuerwehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Feuerwehr,  zu Hdn. von Christoph Keller, Thurgauerstrasse 56,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 308 22 25,  Fax:  044 308 22 85,  E-Mail:  christoph.keller@gvz.ch,  URL www.gvz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

5 Kastenwagen, rundumverglast, bis 3,5 t, für Personentransportfahrzeuge der Feuerwehr

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144210 - Feuerwehrfahrzeuge,
34136200 - Kastenwagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: 1 Fahrzeug
Name: Ernst Ruckstuhl AG, Industriestrasse 10,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 35'542.80 mit MWSt.8%
Hinweis: 3 Fahrzeuge
Name: Mercedes-Benz Schweiz AG, Bernstrasse 55,  8952  Schlieren,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 128'860.20 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.12.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons ZürichSIMAP
Meldungsnummer 944859

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Es wurden nur 4 Fahrzeuge vergeben, da 1 Bestellung zurückgezogen worden ist.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.