Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.02.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wiedlisbach
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Wiedlisbach, Hinterstädtli 13,
4537
Wiedlisbach,
Schweiz,
Telefon:
032 636 27 26,
Fax:
032 636 37 53,
E-Mail:
gemeindeverwaltung@wiedlisbach.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe „Neubau Sporthalle Wiedlisbach“ Architekturleistungen Phase 32 bis 53
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hector Egger Holzbau AG, Abteilung Baumanagement, Steinackerweg 18,
4901
Langentahl,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 518'000.00 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sachverhalt:
Die Architekturleistung Neubau Sporthalle Wiedlisbach erreicht die Schwellenwerte des offenen Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Entscheid: Die Architekturleistung Neubau Sporthalle Wiedlisbach wird nach Art 7 Abs 3 lit. c ÖBV der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen freihändig zugeschlagen.
Begründung: Nachdem der Souverän der Einwohnergemeinde Wiedlisbach den Neubau Sporthalle in früheren Verfahren verweigerte, erfolgte an der Gemeindeversammlung die Zustimmung zu Projekt und Kredit ausdrücklich unter der Voraussetzung dass das vorliegende Vorprojekt umgesetzt werde. Die Realisierung ist dringlich, da Ersatz für bestehende, nicht mehr funktionstüchtige Anlagen geschaffen werden muss.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.02.2017
4.4 Sonstige Angaben- Beschluss Gemeinderat Wiedlisbach vom 6. Februar 2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf SIMAP mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen
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