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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 953487
10.02.2017|Projekt-ID 142316|Meldungsnummer 953487|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  10.02.2017
Publikationsdatum Simap: 10.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich 3, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

JVA Pöschwies, Regensdorf, Ausschreibung für Rahmenvereinbarung, Generalplaner für Neu- und Umbauten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros,
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
Baukostenplannummer (BKP): 290 - Uebergangsposition,
291 - Architekt,
292 - Bauingenieur,
294 - HLK-Ingenieur,
295 - Sanitäringenieur,
2963 - Bauphysiker (Veraltet),
299 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: ARGE am-architektur GmbH & Baumann Waser Partner AG, Aavorstadt 1,  5600  Lenzburg,  Schweiz
Preis:  CHF 1.00 mit MWSt.8%
Bemerkung: Der Zuschlag betrifft einen Rahmenvertrag. Die Honorare werden in den jeweiligen Einzelaufträgen festgelegt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Bericht des Beurteilungsgremiums.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.07.2016
Meldungsnummer 922135

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.01.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.