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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 953605
17.02.2017|Projekt-ID 147355|Meldungsnummer 953605|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  17.02.2017
Publikationsdatum Simap: 17.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 41507 Stadtspital Triemli, Linearbeschleuniger
Beschaffungs-Nr 242
Kurze Beschreibung: BKP 242, 243 und 246: Heizungs- und Kälteanlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 242 - Heizungsanlagen,
243 - Wärmeverteilung (Veraltet),
246 - Kälteanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Schmid, Amrhein AG, Rothenring 22,  6015  Luzern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 236'265.80 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.11.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 939327

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Beschluss der Direktorin des Amts für Hochbauten

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.