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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 954063
17.02.2017|Projekt-ID 145759|Meldungsnummer 954063|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  17.02.2017
Publikationsdatum Simap: 17.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Bau
Tiefbauamt,  zu Hdn. von Jeannette Knabenhans, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)52 267 54 72,  E-Mail:  jeannette.knabenhans@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schlosstalstrasse, Autobahn A1 bis Aldi; Kanalbau und Strassensanierung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Flütsch Ingenieure AG, Römerstrasse 237,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 367'475.40 mit MWSt.8%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.10.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 934227

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 16

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Beschwerdefrist, welche durch die vorliegende Publikation ausgelöst wird, fängt nur an zu laufen gegenüber Betroffene, denen die Verfügung nicht vorgängig zugestellt wurde.