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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 954705
24.02.2017|Projekt-ID 151735|Meldungsnummer 954705|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  24.02.2017
Publikationsdatum Simap: 24.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: IBAarau Wärme AG, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Beschaffungsstelle/Organisator: IBAarau Wärme AG,  zu Hdn. von Corinna Hunziker, Obere Vorstadt 37,  5000  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  corinna.hunziker@ibaarau.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

10.03.2017
Bemerkungen: Antworten bis Freitag, 17.03.2017

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 24.03.2017 Uhrzeit: 23:59

1.5 Datum der Offertöffnung:

27.03.2017

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Fernwärme-/Kälte und diverse Netzausbauten WKV Torfeld, Erweiterung West - Teilprojekt 1, Tiefbau

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Neubau Fernwärme-/Kälteleitungen (4 Leitungen), ca. 600 m1.
Ersatz Trinkwasserleitung (Transportleitung), ca. 120 m1.
Sanierung-/Neubau Strom-Rohranlage, ca. 300 m1.
Ersatz öffentliche Beleuchtung, ca. 15 Kandelaberfundamente.
Instandstellung von Trottoir-/Strasse im Bereich der Werkleitungsgräben, ca. 2500 m2.
Neuerstellung der Strassenab,schlüsse, ca. 470 m1.
Diverse Anpassungen an der Strassenentwässerung.
Der Rohrleitungsbau der Fernwärme- und Kälteleitungen ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Arbeiten

2.7 Ort der Ausführung

5000 Aarau / AG

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 15.05.2017, Ende: 31.08.2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 15.05.2017 und Ende 31.08.2018
Bemerkungen: Es sind diverse Meilensteine bzw. Zwischentermine einzuhalten (siehe Ausschreibungsunterlagen).

3. Bedingungen

3.3 Zahlungsbedingungen

60 Tage

3.5 Bietergemeinschaft

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.6 Subunternehmer

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten :   CHF 0.00

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.02.2017  bis  24.03.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.