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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 954811
24.02.2017|Projekt-ID 144466|Meldungsnummer 954811|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.02.2017
Publikationsdatum Simap: 24.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Opfikon Glattbrugg
Beschaffungsstelle/Organisator: Steiner Hutmacher Bauleitung AG,  zu Hdn. von Ladislao Recupido, Stampfenbachstrasse 38,  8006  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 271 66 77,  Fax:  +41 44 271 66 78,  E-Mail:  recupido@steinerhutmacher.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gipserarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 271 - Gipserarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 643 - Trockenbauarbeiten: Wände,
651 - Deckenbekleidungen aus Trockenbauplatten,
671 - Gipserarbeiten: Innenputze und Stuckaturen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 60% 
Befähigung / Qualität  Gewichtung 30% 
Lehrlingsausbildung  Gewichtung 10% 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: Contura Bau AG, Klotenerstrasse 28,  8303  Bassersdorf,  Schweiz
Preis:  CHF 524'338.45 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.09.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 929763

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.12.2016

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 18

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht
des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift
ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist
beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.