Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 955411
24.02.2017|Projekt-ID 148103|Meldungsnummer 955411|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.02.2017
Publikationsdatum Simap: 24.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindewerke Pfäffikon
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindewerke Pfäffikon,  zu Hdn. von Dumeng Tönett, Schanzweg 2,  8330  Pfäffikon,  Schweiz,  Telefon:  044 952 53 54,  Fax:  044 952 53 53,  E-Mail:  info@gwpfaeffikon.ch,  URL www.gwpfaeffikon.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Werkleitungserschliessung Steinacker, Pfäffikon

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Stucki Bauunternehmung AG, Strandbadstrasse 90,  8620  Wetzikon,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 621'160.50  bis  928'601.75 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.11.2016
Meldungsnummer 942115

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftliche Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.