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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 955543
24.02.2017|Projekt-ID 147831|Meldungsnummer 955543|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.02.2017
Publikationsdatum Simap: 24.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Hanspeter Hiestand, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 26 01,  Fax:  043 816 45 95,  E-Mail:  hanspeter.hiestand@zurich-airport.com,  URL www.flughafen-zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

P16AT002, T35 Heizzentrale, Flachdach- und Fassadensanierung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten,
2111 - Gerüste,
215 - Montagebau als Leichtkonstruktionen,
222 - Spenglerarbeiten,
223 - Blitzschutzanlagen,
224 - Bedachungsarbeiten,
2243 - Glaseinbauten in Flachdächern

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Hülle T35, c/o Robert Spleiss AG, Seestrasse 159,  8700  Küsnacht,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 2'438'060.00  bis  3'711'848.00 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Bestes Angebot gemäss Vergabematrix

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.11.2016
Meldungsnummer 941141

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.