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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 955607
24.02.2017|Projekt-ID 149080|Meldungsnummer 955607|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.02.2017
Publikationsdatum Simap: 24.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Hirzel
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Hirzel,  zu Hdn. von Beat Deubelbeiss, Bergstrasse 6,  8816  Hirzel,  Schweiz,  Telefon:  044 729 70 70,  Fax:  044 729 70 77,  E-Mail:  beat.deubelbeiss@hirzel.ch,  URL www.hirzel.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Schliereggstrasse, Hirzel

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Frigo + Marti AG, Chamer Fussweg 11,  6300  Zug,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 630'393.30 mit MWSt.8%
Bemerkung: Angebote von CHF 630'393.30 bis CHF 951'154.85

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 16.12.2016
Meldungsnummer 945713

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons
Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel
einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist
beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.