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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 955881
25.02.2017|Projekt-ID 148424|Meldungsnummer 955881|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  25.02.2017
Publikationsdatum Simap: 25.02.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Felix Platter Spital
Beschaffungsstelle/Organisator: Felix Platter Spital,  zu Hdn. von Giuliano Cimeli, Burgfelderstrasse 101,  4002  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 326 40 78,  Fax:  +41 61 326 41 40,  E-Mail:  giuliano.cimeli@fps-basel.ch,  URL www.felixplatterspital.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Taxitransporte für Patienten und Mitarbeitenden

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [3] Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60120000 - Taxiverkehr,
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Taxi-Zentrale AG Basel, Leimgrubenweg 16,  4053  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 74'335.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Geschätzer Bedarf pro Jahr

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.12.2016
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 00/2016www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer 943281

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.