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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 956821
07.03.2017|Projekt-ID 148003|Meldungsnummer 956821|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Statistik
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Statistik
Abteilung BB
Sektion BILD-S,  zu Hdn. von Frau Ute Zweers, Espace de l'Europe 10,  2010  Neuchâtel,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffungen@bfs.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Absolventenbefragung der höheren Berufsbildung 2017 und 2019

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [10] Markt- und Meinungsforschung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79300000 - Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: MIS Trend S.A., Pont Charles-Bessières 3,  1005  Lausanne,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 207'478.80 mit MWSt.8%
Bemerkung: Der oben angegebene Preis versteht sich inkl. MwSt (zum gesetzlich jeweils anwendbaren Satz (derzeit 8 %)) und inkl. aller übrigen Nebenkosten.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss den allen Anbietern per Post zugestellten, individuellen Zuschlagsverfügungen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.11.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 941651

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.