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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 956955
01.03.2017|Projekt-ID 149411|Meldungsnummer 956955|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Kunstmuseum Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung Kunstmuseum Bern,  zu Hdn. von Claudia Dähler, Hodlerstrasse 8-12,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 328 09 44,  E-Mail:  claudia.daehler@kmbzpk.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kunstmuseum Bern - Modernisierung KMB: Ausschreibung für die Leistungen des Sanitärplaners

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen,
71321300 - Beratung im Bereich Sanitärinstallation
Baukostenplannummer (BKP): 295 - Sanitäringenieur

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Matter + Ammann AG, Weissensteinstrasse 80,  3007  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 97'389.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.12.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 946705

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 11 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 ÖBG). Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehlerhafte Er-messensausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden (Art. 14 Abs. 2 ÖBG). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen (Art. 32 VRPG).