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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 957287
03.04.2017|Projekt-ID 152470|Meldungsnummer 957287|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  03.04.2017
Publikationsdatum Simap: 03.04.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen,  zu Hdn. von Herr Raimondo Giason, Oberer Graben 32,  9001  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 229 37 04,  Fax:  +41 58 229 39 61,  E-Mail:  raimondo.giason@sg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Migration Major-Release JURIS

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72318000 - Datenübertragung,
72312100 - Datenaufbereitung,
72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Abraxas Juris AG, Wartstrasse 12,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe gemäss Art. 16 Abs. 1 Bst. d der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons St.Gallen (sGS: 841.11). Die Fachapplikation JURIS ist urheberrechtlich geschützt. Die gewünschte Erweiterung der Software ist daher durch keine andere Anbieterin bzw. durch keinen anderen Anbieter realisierbar. Als Alternative käme funktional einzig der komplette Ersatz der Geschäftsverarbeitungsapplikation in Frage, was einer fundamentalen Änderung der Nutzung des gesamten EDV-Systems gleichkäme. Ein entsprechender Ersatz wäre, wie eine Kostenabschätzung des Sicherheits- und Justizdepartementes ergeben hat, mit einem - im Vergleich zur Erweiterung von JURIS – nicht vertretbaren finanziellen Mehraufwand verbunden. Eine wirtschaftlich angemessene Alternative im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist somit nicht ersichtlich und könnte auch nicht in nützlicher Frist bereitgestellt werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.03.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie ein Begründung enthalten. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.