Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
10.03.2017 Publikationsdatum Simap: 10.03.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Abt. Planung, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Roland Konrad, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
E-Mail:
roland.konrad@wohlen.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.03.2017
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 18.04.2017 Uhrzeit: 16:30
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.04.2017, Ort:
Gemeinde Wohlen
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Schulzentrum Bünzmatt Haustechniksanierung Teil BKP 24 Heizungsanlagen
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44621200 - Heizkessel, | | 45331110 - Installation von Kesseln |
Baukostenplannummer (BKP): | 240 - Uebergangsposition,
| | 242 - Heizungsanlagen,
| | 243 - Wärmeverteilung (Veraltet) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Schulzentrum Bünzmatt wurde in drei Etappen erbaut (1963, 1970,2004). Das Zentrum besteht aus sechs Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung. Die Wärmeverteilung und die Wärmeabgabe in den einzelnen Gebäuden sind somit unterschiedlich alt. Im Jahre 1994 wurde die heutige Heizung (Oel-/Gaskessel) eingebaut und die meisten Unterstationen wurden mit neuen Regulierungen ausgerüstet. Diverse Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht oder schon überschritten und müssen saniert werden.
Die bestehende Wärmeerzeugung wird erneuert, die bestehenden Unterstationen werden angepasst und erneuert und die gesamte Regulierung der Anlage wird erneuert und in ein einheitliches Gebäudeautomationssystem integriert. Das gesamte Schulzentrum Bünzmatt wird mit Einzelraumregulierungen ausgestattet, welche über das Gebäudeautomationssystem bedient werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Wohlen, Kanton Aargau
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2017, Ende: 31.12.2017
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 60
Referenzen, Kompetenzen
Gewichtung 30 Serviceorganisation
Gewichtung 10
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 31.05.2017 und Ende 01.09.2017
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.03.2017
bis
14.04.2017 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.6 Sonstige Angaben- Die Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich des Baurechtsentscheids
4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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