Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZH
10.03.2017 Publikationsdatum Simap: 10.03.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Thalwil DLZ Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Thalwil DLZ Planung Bau und Vermessung,
zu Hdn. von
Phuntsok Chokchampa, Dorfstrasse 10,
8800
Thalwil,
Schweiz,
Telefon:
0447232325,
Fax:
0447232362,
E-Mail:
phuntsok.chokchampa@thalwil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Werkleitungssanierung Seestrasse Thalwil
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 484 - Entwässerung und Wasserversorgung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017
Name: Leuthard Bau AG, Luzernstrasse 14,
5634
Merenschwand,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 385'265.38 mit MWSt.8% Bemerkung: Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien: Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.01.2017
Meldungsnummer
948995
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.03.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.4 Sonstige Angaben- Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürichs, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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