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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 957829
10.03.2017|Projekt-ID 150047|Meldungsnummer 957829|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  10.03.2017
Publikationsdatum Simap: 10.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Thalwil DLZ Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Thalwil DLZ Planung Bau und Vermessung,  zu Hdn. von Phuntsok Chokchampa, Dorfstrasse 10,  8800  Thalwil,  Schweiz,  Telefon:  0447232325,  Fax:  0447232362,  E-Mail:  phuntsok.chokchampa@thalwil.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Werkleitungssanierung Seestrasse Thalwil

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Baukostenplannummer (BKP): 484 - Entwässerung und Wasserversorgung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017
Name: Leuthard Bau AG, Luzernstrasse 14,  5634  Merenschwand,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 385'265.38 mit MWSt.8%
Bemerkung: Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien: Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.01.2017
Meldungsnummer 948995

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.03.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.4 Sonstige Angaben

Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Der Zuschlag gilt vorbehältlich Kreditfreigabe durch den Gemeinderatsbeschluss Thalwil vom 14.3.2017. Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürichs, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.