Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
LU
11.03.2017 Publikationsdatum Simap: 11.03.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ewl Wasser AG
Beschaffungsstelle/Organisator: ewl Wasser AG,
zu Hdn. von
Claudio Ganassi, Industriestrasse 6,
6005
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
+41 41 369 44 31,
Fax:
+41 41 369 44 52,
E-Mail:
claudio.ganassi@ewl-luzern.ch,
URL
http://www.ewl-luzern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Quellwasserwerk Sonnenberg - Los 3: GU Technik
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 41110000 - Trinkwasser, | | 45252120 - Bau von Wasseraufbereitungsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE KG-Techfina Sonnenberg, Amstetter Strasse 20,
89191
Nellingen,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 8'614'481.98 mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig qualifiziert. Das Angebot ist vollständig. Nach Beurteilung der Zuschlagskritierien und Anwendung der in der Ausschreibung bekannt gegebenen Regelungen erreichte der Anbieter die höchste Punktzahl. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.09.2016
Meldungsnummer
932273
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2016
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Eröffnung der Verfügung an gerechnet, beim Kantonsgericht des Kanton Luzern, Postfach 3569, CH - 6002 Luzern, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|