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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 959695
24.03.2017|Projekt-ID 153158|Meldungsnummer 959695|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.03.2017
Publikationsdatum Simap: 24.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Geo-Energie Suisse AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Geo-Energie Suisse AG,  zu Hdn. von Dr. Peter Meier, Reitergasse 11,  8004  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 248 48 65,  E-Mail:  info@geo-energie.ch,  URL www.geo-energie.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Pilotprojekt "Fast Drill"

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45255500 - Bohrungs- und Explorationsarbeiten,
73100000 - Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung,
73200000 - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: H. Anger's Söhne Bohr- und Brunnenbaugesellschaft mbH, Gutenbergstrasse 33,  37235  Hessisch Lichtenau,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 50'000'000.00 mit MWSt.8%
Bemerkung: Preis inkl. Optionen, vgl. auch Ziff. 4.4.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. h der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (SubmV) wird der Auftrag im Pilotprojekt "Fast Drill" freihändig vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.03.2017

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziff. 3.2):
- Basisauftrag im Wert von CHF 20'000'000
- Optionsaufträge im Wert von CHF 30'000'000

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.