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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 959795
22.03.2017|Projekt-ID 153181|Meldungsnummer 959795|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  22.03.2017
Publikationsdatum Simap: 22.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Städtebau & Architektur - Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Generalsekretariat - Recht und Beschaffungen
Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4002  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 267 91 76,  Fax:  +41 61 264 80 57,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch,  URL www.kfoeb.bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB), Anonymer Projektwettbewerb im selektiven Verfahren für Generalplanerteams

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Birchmeier Uhlmann + Rabinovich Architekten AG / Rapp Architekten AG, Flüelastrasse 10,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 12'218'607.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe nach Durchführung eines anonymen Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.03.2017

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.