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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 959803
24.03.2017|Projekt-ID 147924|Meldungsnummer 959803|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.03.2017
Publikationsdatum Simap: 24.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Opfikon Glattbrugg
Beschaffungsstelle/Organisator: Steiner Hutmacher Bauleitung AG,  zu Hdn. von Ladislao Recupido, Stampfenbachstrasse 38,  8006  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 271 66 77,  Fax:  +41 44 271 66 78,  E-Mail:  recupido@steinerhutmacher.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fugenlose Bodenbeläge (Hartbeton)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 2811 - Fugenlose Bodenbeläge
Normpositionen-Katalog (NPK): 662 - Bodenbeläge aus Zement, Magnesia, Kunstharz und Bitumen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Repoxit AG, Spinnereiweg 9,  8307  Effretikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 891'796.00 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien und preislich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.11.2016
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 941307

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.02.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht
des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift
ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist
beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.