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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 960067
24.03.2017|Projekt-ID 151282|Meldungsnummer 960067|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.03.2017
Publikationsdatum Simap: 24.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland
Beschaffungsstelle/Organisator: Frei + Krauer AG
Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau, Mythenstrasse 17,  8640  Rapperswil,  Schweiz,  Telefon:  055 220 00 90,  E-Mail:  michael.schroff@frei-krauer.ch,  URL www.frei-krauer.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland, Ringschluss Medikon - Hinterbühl, Etappe 4: Tiefbau für Werkleitungen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231100 - Bauarbeiten für Rohrleitungen,
45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen,
45232150 - Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: G. + M. Korrodi AG, Baumastrasse 43,  8344  Bäretswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'170'858.25 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.02.2017
Meldungsnummer 953229

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.03.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Publikation oder Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.