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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 960197
24.03.2017|Projekt-ID 145697|Meldungsnummer 960197|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  24.03.2017
Publikationsdatum Simap: 24.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt Kanton Zürich
Baubereich 4,  zu Hdn. von Christian Suter, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  christian.suter@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

6350 Liegenschaft KSW, Kantonsspital Winterthur, Spitalgebäude, Hochhaus, Brauerstrasse 15, 8400 Winterthur, 20251.10 Ersatzneubau, SKP 211-06 Baumeisterarbeiten, Teilprojekte: EGT, BHH, TG und UMG

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45215100 - Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Baltensperger AG Hochbau Tiefbau Holzbau, Alte Poststrasse 31,  8472  Seuzach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 19'989'644.20 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.10.2016
im Publikationsorgan: ohne Angaben
Meldungsnummer 934439

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.03.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.