Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.03.2017
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: zb Zentralbahn AG,
zu Hdn. von
Gert Pfister, Bahnhofstrasse 21,
6362
Stansstad,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 668 85 08,
E-Mail:
gert.pfister@zentralbahn.ch,
URL
www.zentralbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bahnersatzfahrten der Zentralbahn ab Fahrplanwechsel 2017 / 2018
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Bahnersatzfahrten Los Matt
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[3] Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60130000 - Personensonderbeförderung (Straße) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Auto AG Rothenburg, Stationsstrasse 88,
6023
Rothenburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot erzielte die beste Bewertung bei dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" und stellt das günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.11.2016
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
937933
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.03.2017
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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