Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 961135
31.03.2017|Projekt-ID 144003|Meldungsnummer 961135|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  ZH  31.03.2017
Publikationsdatum Simap: 31.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt / Baubereich 4,  zu Hdn. von Thomas Müller, Stampfenbachstrasse 110, Postfach,  8090  Zürich,  Schweiz

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

USZ Modulbau SUED2, Rämistrasse bei 100, 8006 Zürich, BKP 230-01 Elektroinstallationen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311200 - Elektroinstallationsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Referenzen 
Termine 
Preis 

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Liste der Anbieter

Name: ETAVIS AG, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz
Preis:  CHF 7'289'984.30 mit MWSt.8%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.08.2016
Meldungsnummer 928129

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.03.2017

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.