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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 962059
31.03.2017|Projekt-ID 153837|Meldungsnummer 962059|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.03.2017

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

100049 N01/38, 42 Ausbau Nordumfahrung Zürich, BSA, Ing. Arbeiten Verkehrsbeeinflussung

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: IG VBA ZH Nord c/o Pöyry Schweiz AG, Herostrasse 12,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'388'450.70 ohne MWSt.
Bemerkung: inkl. Nebenkosten

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.03.2017

4.4 Sonstige Angaben

Die IG VM ZH Nord besteht aus folgenden Mitglieder:
- Pöyry Schweiz AG, Zürich (Federführung)
- Erb+Partner Ingenieurbüro AG, Winterthur
- Edy Toscano AG, Zürich

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.